Z51.83G – Forum Substitutionspraxis Ausgabe 108 korrigierte Version
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Z51.83G – Forum SubstitutionspraxisMonatsrundbrief Ausgabe 108 korrigierte Version, 10. Juni 2026 |
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
über Nacht hat zwischen Redaktionsschluss mit Prüfung der Links und Versendung des Rundbriefs irgendein Scherzbold beim GBA die bisherige Version der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung - Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger (Seiten 11-17) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) von April 2026 für „nicht mehr in Kraft“ erklärt. Neu hochgeladen ist eine Version, die im Bundesanzeiger ein paar Wochen später veröffentlicht wurde. Ein erster Überblick zeigt in der Anlage I: Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, 2. Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger, dass weiterhin die Änderungen der BtMVV von 2023 nach der Covid-19-Pandemie noch nicht aufgenommen wurden. Denn dazu bedarf es der Aktualisierung der Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK)-RL. Deren Aktualisierung wiederum hat sich verzögert, weil die zeitaufwändige, 2025 in Kraft getretene S3-Leitlinie von 2025, Opioidbezogene Störungen, noch beachtet werden musste. Mittlerweile soll die auf den neuesten Stand der wissenschaftlichen Evidenz gebrachte RL der BÄK dem GBA vorliegen. Und auch dem Bundesgesundheitsministerium. Sobald die BÄK-RL nach Abgleichung mit der BtMVV im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, kann auch der GBA seine Richtlinie anpassen.
Die Behandlung mit Diamorphin (DAM) ist aktuell nach Lesart des GBA weiterhin an die restriktiven Bedingungen von 2023 gebunden: Die GBA-Richtlinie nennt eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Opioidabhängigkeit als Voraussetzung (BtMVV: 2 Jahre).
Es bestehen unterschiedlich gesetzte Mindestgrenzen für die Behandlung mit DAM: GBA vollendetes 23. LJ, BtMVV vollendetes 18. LJ. Ebenfalls unterschiedlich definiert sind die Nachweise der erfolglosen Vorbehandlungen.
Kurz: Wer nach den Vorschriften der BtMVV mit Diamorphin substituiert, muss mit Regressforderungen der Krankenkassen rechnen.
Bis Redaktionsschluss sahen sich GBA und BMG auch nach mehrmaliger Anfrage nicht in der Lage mitzuteilen, wann mit Inkrafttreten der BÄK-RL und deren Umsetzung in die GBA-RL zu rechnen ist.
Zwischen Inkrafttreten der BtMVV und Umsetzung der neuen Regelungen in den Katalog der Kassenleistungen werden mehr als drei Jahre vergangen sein.
Eine Vergleichsuntersuchung in der in der Klinik für Abhängigkeitserkrankungen in Hamburg-Ochsenzoll ergab einen signifikanter Anstieg des relativen Anteils junger opioidabhängiger Patient:innen von 17,2 % im Jahr 2019 auf 27,5 % im Jahr 2023 (p < 0,001). Heroin wurde konstant inhalativ oder nasal am häufigsten konsumiert, der Gebrauch von Oxycodon stieg signifikant an. Nebenbefundlich zeigte sich ein signifikanter Anstieg des Konsums von Pregabalin.
Eine Arbeitsgruppe in Oxford hat über den Zusammenhang zwischen Opioidabhängigkeit und Demenzentwicklung geforscht. Conclusion: “These findings suggest a potential causal role for OUD in dementia, implicating μ-opioid receptor pathways in neurodegeneration.“
Warum kommt es mitten im Sommer in London zu einem vermehrten Aufkommen von Frostbeulen und Erfrierungen? Köäln: Die Stadt wird ein Drogenhilfezentrum einrichten, Vision e.V. eröffnet den weltweit ersten Drogenkonsumraum, der von einer Selbsthilfeorganisation betrieben wird.
Europaweit steigt die Zahl der Geschlechtskrankheiten wieder an. Welche Empfehlungen ergeben sich für die Substitutionsbehandlung? Der Krimi des Monats kommt diesmal aus Polen.
Buchtipp: Dr. Claudia Plöttner: Von denen lernen, denen es gelingt! Empowerment als Strategie zur Entwicklung selbstregulierter Konsumpraktiken psychotroper Substanzen.
Welche suchtmedizinischen Kongresse bis Ende des Jahres stattfinden, finden Sie hier. Und die Webinare der kommenden Wochen hier.
Weitere ausgewählte Veröffentlichungen zur Opioidkrise, Opioidsubstituten, Versorgungspraxis, Schadensminderung, Drogenpolitik im In- und Ausland, Substanzen, Begleitkrankheiten u.a.m. finden Sie auf der Homepage in den monatlichen Neuheiten. Im Menu (rechts oben auf der Seite) können Sie die einzelnen Rubriken auch direkt ansteuern.
Die nächste reguläre Ausgabe von Z51.83G FORUM SUBSTITUTIONSPRAXIS erscheint am 8. Juli 2026, also wie gewohnt am zweiten Mittwoch des Monats.
Viel Spaß beim Lesen und empfehlen Sie uns weiter!
Hans-Günter Meyer-Thompson
Zuschriften an: info@compwaremedical.de
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