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Werbegeschenke für Ärzte und Apotheker dürfen nur einen Euro Wert sein

Werbegeschenke für Ärzte und Apotheker dürfen nur einen Euro Wert sein

Stuttgart – Arzneimittelhersteller dürfen an Apotheker und Ärzte keine teuren Werbegeschenke abgeben. In der Heilmittelwerbung gilt die Wertgrenze von einem Euro auch bei Werbegeschenken an Apotheker und Ärzte, wie das Oberlandesgericht Stuttgart heute mitteilte. (aerzteblatt.de, 22.02.2018)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/89400/Werbegeschenke-fuer-Aerzte-und-Apotheker-duerfen-nur-einen-Euro-Wert-sein