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Supermärkte dürfen Schockbilder von Zigarettenpackungen an Ladenkasse verdecken

Supermärkte dürfen Schockbilder von Zigarettenpackungen an Ladenkasse verdecken

München – Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakin­dustrie und Einzelhandel gesprochen: Supermärkte müssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen diese im Verkaufsautomaten verdecken. (aerzteblatt.de, 05.07.2018)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96267/Supermaerkte-duerfen-Schockbilder-von-Zigarettenpackungen-an-Ladenkasse-verdecken