| Hans-Günter Meyer-Thompson | Legal
Bundesgerichtshof bestätigt Tabakwerbeverbot im Internet
Karlsruhe – Das Tabakwerbeverbot im Internet gilt auch für die Internetseite von Tabakherstellern. Dortige werbende Abbildungen seien als „unzulässige Tabakwerbung anzusehen“, urteilte der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) heute (Az. I ZR 117/16). (aerzteblatt.de, 05.10.2017)