G-BA: Künftig mehr psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten bei Suchterkrankungen
G-BA: Künftig mehr psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten bei Suchterkrankungen
Die Behandlungsmöglichkeiten für Menschen mit Suchterkrankungen werden erweitert. Nicht nur Patienten, die von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen abhängig sind, können eine ambulante Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat klargestellt, dass der Behandlungsanspruch für fast alle psychotropen Substanzen gilt. Außerdem darf künftig in bestimmten Fällen eine Kurzzeittherapie bis zur 24. Behandlungsstunde durchgeführt werden, auch wenn der Patient noch nicht abstinent ist. (KBV-Praxisnachrichten, 21.08.2025)
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-21/g-ba-kuenftig-mehr-psychotherapeutische-behandlungsmoeglichkeiten-bei-suchterkrankungen