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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verschiedenes

Überlegungen zur Psychosozialen Betreuung für substituierte opioidabhängige Menschen im Kontext der UN-BRK und des BTHG – Personenzentrierte Verfahren und Zielvereinbarungen gemäß Kapitel 8 SGB IX

Überlegungen zur Psychosozialen Betreuung für substituierte opioidabhängige Menschen im Kontext der UN-BRK und des BTHG – Personenzentrierte Verfahren und Zielvereinbarungen gemäß Kapitel 8 SGB IX

Die Autorin Stefanie Gellert-Beckmann (Vorständin des Freundes- und Förderkreis Suchtkrankenhilfe e. V.) setzt sich mit den speziellen Anforderungen an eine Psychosoziale Beratung für substituierte opioidabhängige Personen sowie der Herleitung einer Leistungsgewährung aus Kapitel 8 SGB IX auseinander. Den Rückgriff auf § 125 Abs. 3 Satz 4 SGB IX oder § 132 SGB IX als mögliche Option zur Weiterentwicklung der Leistungen sieht sie als erforderlich, da die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Bereich der Drogenhilfe bisher wenig Berücksichtigung gefunden habe und eine Fortführung der rechtlichen Diskriminierung der Betroffenen nicht ausgeschlossen werden könne. (DVfR – Deutsche Vereinigung für Rehabilitation, 09.08.2022)

https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-e1-2022/?L=0&cHash=c10e69254be63e492e9c68b796bcb7ef