| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verschiedenes
Suchtrehabilitation soll schneller an stationären Entzug anschließen
Berlin – Suchtpatienten sollen künftig unmittelbar nach ihrer stationären Entzugsbehandlung eine ambulante oder stationäre Suchtrehabilitation anschließen, wenn diese medizinisch indiziert ist. Auf ein entsprechendes „Nahtlosverfahren“ haben sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Deutsche Rentenversicherung Bund, Verband der Ersatzkassen(vdek), BKK Dachverband, IKK, Knappschaft und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau verständigt. (aerzteblatt, 31.07.2017)