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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verschiedenes

Kassen müssen Arzneimittel zur Raucherentwöhnung nicht bezahlen

Kassen müssen Arzneimittel zur Raucherentwöhnung nicht bezahlen

Kassel – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss Versicherten keine Arznei­mittel zur Raucherentwöhnung bezahlen. Das hat der Erste Senat des Bundessozialgerichts (BSG) heute entschieden (Az.: B 1 KR 25/18 R). Die Richter urteilten, die Regelung verstoße nicht gegen das Gleichheitsgebot. (aerzteblatt.de, 28.05.2019)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103447/Kassen-muessen-Arzneimittel-zur-Raucherentwoehnung-nicht-bezahlen