| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verschiedenes
Kassen müssen Arzneimittel zur Raucherentwöhnung nicht bezahlen
Kassen müssen Arzneimittel zur Raucherentwöhnung nicht bezahlen
Kassel – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss Versicherten keine Arzneimittel zur Raucherentwöhnung bezahlen. Das hat der Erste Senat des Bundessozialgerichts (BSG) heute entschieden (Az.: B 1 KR 25/18 R). Die Richter urteilten, die Regelung verstoße nicht gegen das Gleichheitsgebot. (aerzteblatt.de, 28.05.2019)