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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verschiedenes

Erstbehandlungsverbot über Telemedizin kommt auf den Prüfstand

Erstbehandlungsverbot über Telemedizin kommt auf den Prüfstand

Berlin – Mehr „proaktives Denken“ von den Akteuren der Selbstverwaltung sei nötig, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens schneller in der Fläche voranzubringen und das E-Health-Gesetz umzusetzen. Das forderte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, bei der gestrigen Eröffnung des Nationalen Fachkongresses Telemedizin in Berlin. Telemedizinische Anwendungen seien vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der verstärkten Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Ärzten zunehmend wichtig, um etwa die vernetzte Behandlung über Entfernungen hinweg sicherzustellen. (aerzteblatt.de, 12.12.2017)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/87008/Erstbehandlungsverbot-ueber-Telemedizin-kommt-auf-den-Pruefstand