„Das Bundesteilhabegesetz im Blick: Partizipation abhängigkeitskranker Menschen per Gesetz?!“
„Das Bundesteilhabegesetz im Blick: Partizipation abhängigkeitskranker Menschen per Gesetz?!“
Dokumentation des Fachtags am 23. Oktober 2019
In den Jahren 2017 und 2018 ist das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), mit der ersten und zweiten Reformstufe in Kraft getreten. Mit dem Ziel, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die Inklusion für Betroffene zu garantieren, wird die bisherige Eingliederungshilfe nach den anstehenden Neuregelungen des BTHG in 2020 und 2023 einen kompletten Systemwechsel und zahlreiche neue Schnittstellen zu anderen Rechtskreisen erfahren. (Partnerschaftlich, Magazin des GVS Gesamtverband für Suchthilfe e.V.
-Fachverband der Diakonie Deutschland, Nr. 03/19, Dezember 2019
https://www.partnerschaftlich.org/themenmagazine/2019-03/das-bundesteilhabegesetz-im-blick-partizipation-abhaengigkeitskranker-menschen-per-gesetz.html