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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verschiedenes

Bundessozialgericht. Versicherte haben gegen ihre Krankenkasse keinen Anspruch auf Arzneimittel zur Raucherentwöhnung

Bundessozialgericht. Versicherte haben gegen ihre Krankenkasse keinen Anspruch auf Arzneimittel zur Raucherentwöhnung

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag, dem 28. Mai 2019 in einem Revisionsverfahren einer Versicherten entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 25/18 R). (Bundessozialgericht, Presemitteilung 18/2019 vom 28.05.2019)

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_18.html