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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verschiedenes

Bundeseinheitlicher Medikationsplan

Berlin. Patienten haben seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein. (KBV, 29.09.2016)

http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php