Baden-Württemberg. Handlungsempfehlungen zum Nahtlosverfahren
Alkohol-, drogen-oder von Medikamenten abhängige Menschen sollen künftig nach einem qualifizierten Entzug im Krankenhaus direkt in eine Einrichtung der ambulanten oder stationären Suchtrehabilitation verlegt werden, wenn dies medizinisch notwendig ist. Entsprechende Handlungsempfehlungen haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband, der IKK e.V., die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau getroffen. Ziele des so genannten Nahtlosverfahrens: Durch eine effektive Organisation der Anschlussversorgung sollen die Behandlung Abhängigkeitskranker verbessert und die Versorgungsbereiche (Krankenhaus, Rehabilitation, Suchtberatungsstellen) enger miteinander verzahnt werden.
Von dem „Nahtlosverfahren“ profitieren Betroffene, die bei den beteiligten Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern versichert sind. Die konkrete Umsetzung soll nun auf Landesebene durch die Vertragspartner (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Krankenhäuser) zügig beschlossen werden. (Gemeinsame Presseerklärung, Brief an die Bundesdrogenbeauftragte, Handlungsempfehlungen Nahtlosverfahren; Landesstelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V., Landesstellenbrief 8/2017)
http://www.suchtfragen.de/dokumente/Landesstellenbrief/2017/2017-08/Landesstellenbrief_2017-08.pdf