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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesundheitspolitik

Ukraine-Flüchtlinge müssen keine Medikamentenzuzahlungen leisten

Ukraine-Flüchtlinge müssen keine Medikamentenzuzahlungen leisten

Berlin – Geflüchtete aus der Ukraine müssen während der ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland keine Zuzahlungen für verordnete Arzneimittel bezahlen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. (aerzteblatt.de, 05.04.2022)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/133171/Ukraine-Fluechtlinge-muessen-keine-Medikamentenzuzahlungen-leisten