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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Für die Praxis

Ambulante Versorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine – Hinweise zur Opioidsubstitution

Ambulante Versorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine – Hinweise zur Opioidsubstitution

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Die zuständigen Stellen der Kommunen bzw. der Bundesländer stellen hierfür einen Behandlungsschein aus, unter dessen Kostenträgernummer die Leistungen abzurechnen sind. Mit diesem Behandlungsschein können die Menschen dann eine Praxis aufsuchen, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 8.3.2022 mit.

In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Bei einer Behandlung im Notfall, sollten die PatientInnen aufgefordert werden, den für die Abrechnung notwendigen Behandlungsschein nachzureichen. Es wird empfohlen, vor der Behandlung ein entsprechendes Ausweisdokument (Pass etc.) zu kopieren, heißt es auf der Homepage der KV Sachsen.

Die KBV weist jedoch auf eine Einschränkung hin: „Notwendig ist hierfür (für die Behandlung im Notfall, Anm. Forum Substitutionspraxis) ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung.“

Viele Geflüchtete kommen in Deutschland privat unter und lassen sich nicht unmittelbar nach der Ankunft registrieren. Verzögerungen bei der Ausgabe von Behandlungsscheinen ergeben sich derzeit bundesweit auch wegen der Überlastung der staatlichen Stellen bei der Registrierung als Geflüchtete aus der Ukraine. Und ohne Registrierung gibt es keine Behandlungsscheine. 

Die Opioidsubstitution gehört zum Katalog der Behandlungen, deren Kosten erstattet werden: „Nachdem die Substitutionsbehandlung im Asylvertrag nicht ausgeschlossen ist, kann diese auch für Geflüchtete aus der Ukraine erbracht werden. Gesonderte Regelungen gibt es hierzu nicht“, heißt es in einer Mitteilung der KV Bayern an die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen von gestern. 

Wenn kein Behandlungsschein vorliegt, kann aus medizinischer Sicht dennoch eine Opioidsubstitution erfolgen, da es sich bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Opioidentzug um einen Notfall handelt.

Die Behandlung muss beim Substitutionsregister des BfArM gemeldet werden. 

Weitere Informationen und FAQ: 

Medizinische Versorgung der Menschen aus der Ukraine (BMG – Bundesministerium für Gesundheit, Themenseite)

Ukraine-Flüchtlinge erhalten Krankenkassenkarte (aerzteblatt.de, 14.03 2022)

Forum Substitutionspraxis, Ukraine -> Gesundheitspolitik/Praxis

(Forum Substitutionspraxis, 16.03.2022)

Ambulante Versorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine – Hinweise zur Opioidsubstitution