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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Cannabis als Medizin

Strukturvertrag Cannabis zwischen der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin und der AOK Rheinland/Hamburg

Strukturvertrag Cannabis zwischen der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin und der AOK Rheinland/Hamburg

Im März 2017 ist das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft getreten und hat so die Verordnung von Cannabinoiden auch für Patienten mit chronischen Schmerzen ermöglicht. Voraussetzung für den Einsatz ist die Ausschöpfung aller Standardtherapien. In diesen Fällen können Cannabinoide die Lebensqualität schwerkranker Schmerzpatienten deutlich verbessern. Allerdings sind die Hürden für den Einsatz der Präparate derzeit noch hoch: Ärzte müssen die Verordnung bei der Krankenkasse der Patienten genehmigen lassen, das Genehmigungsverfahren braucht Zeit.
Strukturvertrag vereinfacht das Verfahren für besonders qualifizierte Ärzte. (Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin, März 2022)

https://www.dgschmerzmedizin.de/system/aw-entwurf/strukturvertrag-cannabis/