Skip to main content
| Hans-Günter Meyer-Thompson | Cannabis als Medizin

Hohe Hürden für Cannabisverordnung auf Kassenkosten

Hohe Hürden für Cannabisverordnung auf Kassenkosten

Kassel – Für die Verordnung von Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten hohe Anforderungen. Die Krankheit der Patienten muss sich deutlich „von durchschnittlichen Erkrankungen abhe­ben“, wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Danach müssen die behandelnden Ärzte umfassend begründen, warum andere Therapien nicht in Betracht kommen (Az: B 1 KR 21/21 R und weitere). Die ärztliche Verordnung von Cannabis ist bei „schwerwiegenden Erkrankungen“ grundsätzlich schon seit März 2017 möglich, wenn dies zur Linderung führen kann. Insbeson­dere bei chronischen Schmerzen gilt die Droge oft als gute Behandlungsmöglichkeit. (aerzteblatt.de, 07.11.2022)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138761/Hohe-Huerden-fuer-Cannabisverordnung-auf-Kassenkosten