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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Cannabis als Medizin

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis

Nach den gegenwärtigen Aussagen soll der geplante Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis im Dezember 2016 abschließend im Bundestag beraten werden, dann auf der ersten Sitzung des Bundesrats im Jahr 2017 am 10. Februar, sodass er danach in Kraft treten könnte.

Da die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf eine Ausnahmeerlaubnis bei der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke zurzeit etwa bei 3 Monaten liegt, machen solche Anträge vermutlich keinen Sinn mehr. Denn nach dem Gesetzentwurf können diese Blüten dann ohne eine entsprechende Erlaubnis vom Arzt verschrieben werden.

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums werden die wichtigsten Fragen zum Gesetzentwurf beantwortet. Hier findet sich die Stellungnahme der ACM zum Gesetzentwurf. (ACM-Mitteilungen vom 19.11.2016)

http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/acm.php