| Hans-Günter Meyer-Thompson | Cannabis als Medizin
EBM bei Verordnung von Cannabis zum 1. Oktober angepasst
EBM bei Verordnung von Cannabis zum 1. Oktober angepasst
Berlin – Nachdem getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli nicht mehr zulasten der Krankenkassen verordnungsfähig sind, hat der Bewertungsausschuss jetzt den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, betrifft dies die Abrechnung einer ärztlichen Stellungnahme zur Beantragung einer Genehmigung der Cannabisverordnung bei der Krankenkasse. (aerzteblatt.de, 25.09.2026)
