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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Cannabis als Medizin

Das Landessozialgericht Hamburg stärkt die Einschätzung der behandelnden Ärzte gegenüber Gutachtern der Krankenkassen

Das Landessozialgericht Hamburg stärkt die Einschätzung der behandelnden Ärzte gegenüber Gutachtern der Krankenkassen

Das Landessozialgericht Hamburg hat am 2.4.2019 in einem Urteil (L 1 KR 16/19 B ER ) die Rechte von Ärzten gegenüber den Krankenversicherungen gestärkt. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass nach dem Gesetz die Krankenkassen einen Antrag auf eine Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen ablehnen dürfen und damit den gleichlautenden Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 20. Dezember 2018 bestätigt. Das Landessozialgericht unterstreicht mit seinem Urteil die Therapiehoheit des behandelnden Arztes gegen die Auffassung der Gutachter des MDK. Die zuständige Krankenkasse muss die Kosten für die Behandlung des Patienten mit Cannabisblüten im Rahmen einer einstweiligen Anordnung übernehmen. (ACM Nachrichten vom 10.08.2019)

http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=293#4