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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Cannabis als Medizin

Cannabis-Verordnungen. Tipps für Ärztinnen und Ärzte zur Vermeidung von Problemen mit Staatsanwaltschaft und Aufsichtsbehörden

Cannabis-Verordnungen. Tipps für Ärztinnen und Ärzte zur Vermeidung von Problemen mit Staatsanwaltschaft und Aufsichtsbehörden

In den vergangenen Wochen haben einige Ärztinnen und Ärzte Probleme mit der Staatsanwaltschaft, dem Regierungspräsidium oder dem Gesundheitsamt Probleme bekommen. In einem Fall reichte ein Vortrag über das Thema Cannabis als Medizin durch eine Ärztin, dass das Regierungspräsidium alle Betäubungsmittelrezepte einsehen wollte. In einem anderen Fall stellte das Gesundheitsamt die weitere Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr infrage, weil (sehr wenige) Durchschläge von Betäubungsmittelrezepten fehlten. In einem weiteren Fall monierte die Staatsanwaltschaft das Fehlen einer ausreichenden Indikation für die Verschreibung von Cannabis und damit einen Verstoß gegen § 13 Betäubungsmittelgesetz. Auch ein fehlendes A bei Überschreitung der Höchstverschreibungsmenge kann zu Problemen führen. (ACM-Mitteilungen vom 10. März 2019)

http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=282#2