| Hans-Günter Meyer-Thompson | Cannabis als Medizin
Cannabis als Medizin – Update 2017 (CME-Kurs)
Cannabis als Medizin – Update 2017 (CME-Kurs)
Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ am 10. März 2017 sind getrocknete Cannabisblüten, standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen GKV-erstattungsfähig und stellen so eine reale Erweiterung des Therapiespektrums dar. (Kostenloser CME-Kurs (Fachkreise-Anmeldung erforderlich, mit Unterstützung von Bionorica, Hersteller von Dronabinol, 2017)