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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Cannabis als Medizin

Cannabis als Medizin – Probleme bei der Übernahme der Kosten (RA O.Tolmein, Hamburg)

Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch darauf Cannabis in verschiedener Form zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Die Rechtsgrundlage ist § 31 Abs 6 SGB 5.

Der Gesetzgeber hat in dem Gesetz auch geregelt, dass die Krankenkasse die erste Verordnung von Cannabis als Medizin genehmigen muss. Dabei gibt es leider viele Probleme.

Ich kann hier – auch der besseren Übersichtlichkeit wegen – nicht auf alle möglichen Probleme eingehen. Dieser Leitfaden kann und soll auch weder eine individuelle anwaltliche Beratung, noch eine gegebenenfalls sinnvolle oder sogar erforderliche Vertretung durch einen spezialisierten (!) Rechtsanwalt ersetzen. Er soll helfen mögliche Probleme zu erkennen und eine Hilfe geben, diese Probleme zu vermeiden. (Kanzlei Menschen und Rechte, Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, 17.05.2017)

http://www.menschenundrechte.de/img/user_upload/Handreichung_Cannabis_als_Medizin_V_18052017.pdf