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| Hans-Günter Meyer-Thompson | national

129. Deutscher Ärztetag. Substitutionsbehandlung entbürokratisieren und entstigmatisieren

129. Deutscher Ärztetag. Substitutionsbehandlung entbürokratisieren und entstigmatisieren

Der Beschlussantrag von Dr. Paula Hezler-Rusch, Dr. Sophia Blankenhorn, Dr. Hans-Otto Bürger, Dr. Susanna Colopi-Glage, Dr. Jürgen de Laporte, Dr. Michael Deeg, Dr. Matthias Fabian, Daniela-Ursula Ibach, Dr. Robin T. Maitra, M.P.H., Dr. Frank J. Reuther, Dr. Markus Sandrock, Dr. Joachim Suder, Christa Bartels und Dr. Detlef Lorenzen (Drucksache Ic - 56) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert die zuständigen Stellen auf, die umfassenden Vorschriften, Prüf- und Dokumentationsmaßnahmen im Rahmen der Substitutionsbehandlung opioidabhängiger Menschen zu reduzieren.

Begründung:

Die Einführung der Substitutionsbehandlung opioidabhängiger Menschen in den neunziger Jahren stellte einen Paradigmenwechsel in der Behandlung dar. Diese Maßnahme war jedoch mit umfassenden Vorschriften, Melde-, Dokumentations- und Überprüfungssystemen verbunden.

Es gelten die Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Darüber hinaus müssen die Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer, die G-BA-Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) und die Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Qualitätssicherung (z. B. QS-Richtlinie Substitution der KV Baden-Württemberg) sowie die ab Sommer 2025 zu erwartende S3-Leitlinie Opioidbezogene Störungen beachtet werden.

Die Zusatz-Weiterbildung (ZWB) Suchtmedizinische Grundversorgung und die Genehmigung der KVen sind Voraussetzungen zur Durchführung der Substiutionsbehandlung, die Anzahl der Substitutionspatientinnen und -patienten ist begrenzt.

Im Rahmen der Stichprobenprüfung durch die Qualitätssicherungskommissionen müssen zwei Prozent der Behandlungsfälle überprüft werden, für die Behandlung mit Diamorphin braucht es die Genehmigung der Landesbehörde und es muss für jede Patientin und jeden Patienten eine Meldung an das Substitutionsregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgen.

Bei keiner anderen Behandlungsmaßnahme ist das Vorschriften- und Kontrollwerk so umfangreich. Eine Entbürokratisierung und damit auch Entstigmatisierung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte durch Reduktion der Kontrollen ist überfällig, will man neue und jüngere Ärztinnen und Ärzte für die Substitutionsbehandlung gewinnen und die Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten sichern. (129. Deutscher Ärztetag, Leipzig, 27.05. - 30.05.2025, Ärztetags-Drucksache Nr. Ic – 56, Beschlussprotokoll Seiten 27-28 von 479)

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Aerztetag/129.DAET/2025-05-30_129._DAET_Beschlussprotokoll.pdf