NRW: Änderung der Drogenkonsumraum-Verordnung
Drogenkonsumräume haben sich als niedrigschwellige, in das Suchthilfesystem integrierte Angebote zur Gesundheits- und Überlebenshilfe bewährt.
Neben der Entfristung der Verordnung sowie der Umsetzung einer gendergerechten Sprache werden einige fachlich-inhaltliche Anpassungen vorgenommen, damit den mit dem Drogenkonsum verbundenen gesundheitlichen Risiken noch gezielter entgegen gewirkt werden kann. Hierzu gehören u.a. die Erweiterung der zugelassenen und im Vergleich zur intravenösen Drogenapplikation risikoärmeren Konsumarten um den nasalen Konsum sowie der zugelassenen Konsumstoffe um die bei Drogenabhängigen weit verbreiteten Benzodiazepine. (Landesstelle Sucht, NRW, 21.11.2016)
http://www.landesstellesucht-nrw.de/neues/items/aenderung-der-drogenkonsumraum-verordnung.html
