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Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger
Die vorliegende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsge-
stützten Behandlung Opioidabhängiger wurde vom Vorstand der Bundesärztekammer in
seiner Sitzung am 16.02.2023 verabschiedet und ist mit der Veröffentlichung im Bundesan-
zeiger am 08.04.2023 in Kraft getreten.
Bundesärztekammer, Berlin, 08.04.2023
