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| Manfred Matschke | National

Reform des Substitutionsrechts: GBA folgt dem schadensmindernden Ansatz von BtMVV und BÄK-Richtlinien

Reform des Substitutionsrechts: GBA folgt dem schadensmindernden Ansatz von BtMVV und BÄK-Richtlinien

Hamburg (eigener Bericht). Zum Jahresende wird es aller Voraussicht nach neue GBA-Richtlinien zur arzneimittelgestützten Behandlung der Opioidabhängigkeit geben. Nach gut einem Dutzend Sitzungen einer dazu eingerichteten Arbeitsgruppe zeichnet sich ab, dass die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland (GBA) den evidenzbasierten Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK-RL) folgen werden. (Forum Substitutionspraxis, 10.07.2018)

Reform des Substitutionsrechts: GBA folgt dem schadensmindernden Ansatz von BtMVV und BÄK-Richtlinien