Substitutionsrecht: Substitutionsarzt, die Zweite – hier: Take-Home-Vergabe (2012)
Substitutionsrecht: Substitutionsarzt, die Zweite – hier: Take-Home-Vergabe
(...) Aktuell beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Köln mit einem Arzt, dem von der Staatsanwaltschaft Bonn vorgeworden wird, im Rahmen einer sog. Take-Home-Verschreibung Patienten das Substitutionsmittel Methadon für bis zu sieben Tage mit nach Hause gegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft Bonn erhob deshalb wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln zum Landgericht Bonn Anklage. (...)Fazit: Eine Mitgabe von Substitutionsmitteln durch den Arzt an den Patienten ist als unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG strafbar. (Jörn Patzak in beck-community, 03.06.2012 (!))
https://community.beck.de/2012/06/03/substitutionsarzt-die-zweite-hier-take-home-vergabe