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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Mehrjährige Haftstrafe für Arzt wegen Handel mit Betäubungsmitteln und Betrug

Mehrjährige Haftstrafe für Arzt wegen Handel mit Betäubungsmitteln und Betrug

Flensburg – Ein Arzt aus Husum ist wegen des jahrelangen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Abrechnungsbetrug vom Landgericht Flensburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Zehn Monate der Strafe gelten dem Urteil zufolge wegen einer Verfahrensverzögerung von mehr als vier Jahren bereits als verbüßt (V KLs 2/19). (aerzteblatt.de, 04.06.2021)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/124401/Mehrjaehrige-Haftstrafe-fuer-Arzt-wegen-Handel-mit-Betaeubungsmitteln-und-Betrug