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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht lehnt Zugang zu Natrium-Pentobarbital ab

Bundesverwaltungsgericht lehnt Zugang zu Natrium-Pentobarbital ab

Leipzig – Der Bund ist nicht verpflichtet, Natrium-Pentobarbital an Sterbewillige abzugeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig heute.

Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichen Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs von Natrium-Pentobarbital seien zu hoch. (aerzteblatt.de, 07.11.2023)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/147142/Bundesverwaltungsgericht-lehnt-Zugang-zu-Natrium-Pentobarbital-ab