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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Bundesgerichtshof bestätigt Freiheitsstrafe für Arzt wegen Cannabisrezepten

Bundesgerichtshof bestätigt Freiheitsstrafe für Arzt wegen Cannabisrezepten

München – Hunderte Male hat ein Arzt aus München ohne medizinischen Grund Cannabis verschrieben – nun ist seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, soweit sie sich auf den Schuld- und Strafausspruch bezog, teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit. (aerzteblatt.de, 12.04.2023)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/142374/Bundesgerichtshof-bestaetigt-Freiheitsstrafe-fuer-Arzt-wegen-Cannabisrezepten