Zum Hauptinhalt springen
| Hans-Günter Meyer-Thompson | Verfahren und Rechtsprechung

Bayern. Notstand bei Entzugserscheinungen im Gefängnis: Kein Rechtfertigungsgrund 

Bayern. Notstand bei Entzugserscheinungen im Gefängnis: Kein Rechtfertigungsgrund 

Um Notstand bei Entzugserscheinungen im Gefängnis abzuwenden, versuchte ein Angehöriger, Subutex an den inhaftierten Bruder zu übergeben. Das Bayerische Oberste Landesgericht sah die Rettungsaktion zwar nicht durch Nothilfe gerechtfertigt, hinterfragte jedoch die Sorgfaltspflicht der Angeklagten. (Kanzlei K§tz, aufgerufen am 21.12.2025)

https://www.strafrechtsiegen.de/notstand-bei-entzugserscheinungen-im-gefaengnis-kein-rechtfertigungsgrund/