Zum Hauptinhalt springen
| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Kabinett beschließt Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes 

Kabinett beschließt Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes 

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 8. Oktober 2025, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. 

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 ist eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten. Im ersten Halbjahr 2025 nahmen die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg ist nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die GKV-Verordnungen nur im einstelligen Prozentbereich stiegen. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung. (BMG, 08.10.2025)

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/medizinal-cannabisgesetz-kabinett-pm-08-10-25.html