| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen
Gesetz „Cannabis als Medizin“ einstimmig vom Bundestag beschlossen
19. Januar 2017. Das Gesetz sei auch ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den einstimmigen Beschluss, Cannabis als Medizin in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern. (Bundesministerium für Gesundheit, 19.01.2017)
