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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Bundestag schränkt Missbrauch von Lachgas und K.O.-Tropfen ein

Bundestag schränkt Missbrauch von Lachgas und K.O.-Tropfen ein

Berlin – Im Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas und sogenannten K.-O.-Tropfen hat der Bundestag weitreichende Beschlüsse gefasst: Das Parlament stimmte in der Nacht zu heute für eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, das künftig auch Lachgas sowie zwei Substanzen umfasst, die als K.-O.-Tropfen eingesetzt werden. Damit sind Handel und Herstellung von Lachgas und K.-O.-Tropfen künftig verboten, die Verwendung der Stoffe als Industriechemikalien, in der Wissenschaft und als Arzneimittel bleibt aber erlaubt. (aerzteblatt.de, 14.11.2025)

https://www.aerzteblatt.de/news/bundestag-schrankt-missbrauch-von-lachgas-und-ko-tropfen-ein