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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

BfArM. Keine Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels bewilligt

BfArM. Keine Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels bewilligt

Berlin – Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vom 2. März 2017 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 223 Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels gestellt worden. Kein Antrag ist bewilligt worden, 144 Anträge wurden abgelehnt. (aerzteblatt.de, 21.09.2021)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/127508/Keine-Antraege-auf-Erwerb-eines-toedlich-wirkenden-Betaeubungsmittels-bewilligt