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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Gesetze und Verordnungen

Ärztetag streicht berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe

Ärztetag streicht berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe

Berlin – Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen. Der 124. Deutsche Ärztetag beschloss heute, die Regelung zur Hilfe zur Selbsttötung in Paragraf 16 der (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) zu streichen (Satz 3). (aerzteblatt.de, 05.05.2021)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123539/Aerztetag-streicht-berufsrechtliches-Verbot-der-aerztlichen-Suizidbeihilfe