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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Prävention

Cannabispolitik: Maßnahmen zur Befähigung, zum Schutz und Hilfen für junge Menschen (DHS)

Cannabispolitik: Maßnahmen zur Befähigung, zum Schutz und Hilfen für junge Menschen (DHS)

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. hat bereits 2015 in ihrer Stellungnahme „Cannabis-politik in Deutschland“ auf die vier grundsätzlichen Ziele der Suchtpolitik hingewiesen, die der Verhinderung und Reduzierung von Schäden durch Cannabiskonsum sowie der Sicherung der gesellschaftlicher Teilhabe dienen. Bezogen auf junge Menschen gilt (ebenso wie für Erwachsene):

1. Weniger Menschen konsumieren Cannabis. Alle Menschen, die nicht konsumieren, werden in ihrer Entscheidung bestärkt, kein Cannabis zu sich zu nehmen.

2. Menschen, die Cannabis konsumieren, beginnen den Konsum möglichst spät, weisen möglichst risikoarme Konsummuster auf und konsumieren nur in Situationen und unter Bedingungen, in denen Risiken nicht zusätzlich erhöht werden.

3. Konsumierende, deren Cannabiskonsum zu Problemen führt, erhalten möglichst früh effektive Hilfen zur Reduzierung der mit dem Konsum verbundenen Risiken und Schäden.

4. Konsumierende, die ihren Konsum beenden möchten, erhalten uneingeschränkten Zugang zu Beratung, Behandlung und Rehabilitation nach den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Standards.

Herausgeber: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS)

http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs_stellungnahmen/2018_PositionspapierCannabis.pdf