Wirkt sich das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die Vergütung für die medikamentengestützte Behandlung der Opioidbehandlung aus?
Wirkt sich das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die Vergütung für die medikamentengestützte Behandlung der Opioidbehandlung aus?
Die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium lautet:
„In dem vom Gesetzgeber am 10. Juli 2026 verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist geregelt, dass die Leistungen im Rahmen der Substitutionsbehandlung der Drogenabhängigkeit gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von den Krankenkassen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen zu vergüten sind.“
Und die Pressestelle des AOK-Bundesverbandes teilt mit:
„Die Substitutionsbehandlung ist eine der wenigen Tatbestände, die weiterhin extrabudgetär vergütet werden. Konkret geht es nach der Normsetzung um Leistungen im Rahmen der Substitutionsbehandlung der Drogenabhängigkeit gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.“ (Forum Substitutionspraxis, 17.07.2026)
