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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit - Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit - Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Bundesrat Drucksache 354/25, 14.08.25, ISSN 0720-2946

(…) 

In § 2 wird ein neuer Absatz 2a eingefügt, der es ermöglicht, Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naloxon, die zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung zugelassen sind, für die Anwendung durch Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Drucksache 354/25 -2-Zollbehörden, der Bundeswehr, der Ordnungsbehörden und der Bundes- und Landespolizei zu verschreiben. Dadurch wird ein vereinfachter Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung geschaffen.

(…)

Die folgenden Wirkstoffe bzw. Zubereitungen werden aus der Verschreibungspflicht entlassen:

aa) der Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei be kannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel,

(…)

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0301-0400/354-25.pdf

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0301-0400/354-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1