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Sozialgericht Frankfurt. Kein grundrechtlicher Anspruch auf Cannabisblüten auf Kassenkosten
Sozialgericht Frankfurt. Kein grundrechtlicher Anspruch auf Cannabisblüten auf Kassenkosten
Der Erstattungsausschluss für Cannabisblüten zum 30. Juli 2026 kam für viele Betroffene plötzlich. Eine Patientin wollte per Eilantrag vor Gericht erreichen, dass sie ihre Therapie fortführen darf – erfolglos. Das Sozialgericht Frankfurt hält die Streichung für zulässig. (DAZ – Deutsche Apothekerzeitung, 26.08.2026)
