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Justizministerium erarbeitet Beschlagnahmeschutz für elektronische Patientenakten
Justizministerium erarbeitet Beschlagnahmeschutz für elektronische Patientenakten
Berlin – Das Bundesjustizministerium (BMJV) folgt den Forderungen der Ärzteschaft und erarbeitet eine gesetzliche Klarstellung zum Beschlagnahmeschutz von elektronischen Patientenakten (ePA). Damit soll sichergestellt werden, dass Strafverfolgungsbehörden nicht auf die Daten der ePA zugreifen dürfen. (aerzteblatt.de, 13.02.2026)
