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Gefahrenabwehr: Datenübermittlung von psychisch Kranken an Polizei infrage gestellt
Gefahrenabwehr: Datenübermittlung von psychisch Kranken an Polizei infrage gestellt
Berlin – Der praktische Nutzen zur Gefahrenabwehr von möglichen Gewalttaten psychisch kranker Menschen durch die geplanten Änderungen in den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder Hessen und Niedersachsen wird von juristischer Seite infrage gestellt. (aerzteblatt.de, 23.03.2026)
