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Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Patzaks BtM(G)-Blog rund um Betäubungsmittel, Cannabis und NPS Am 7.8.2025 ist die 25. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (25. BtMAnlÄndVO) in Kraft getreten (BGBl. I 2025 Nr. 182). Mit ihr wurden folgende Stoffe in Anlage II des BtMG aufgenommen: – Etomethazen – Fluor-Etonitazen – Fluor-Etonitazepyn Es handelt sich jeweils um synthetische Opioide, die erstmals im Jahr 2023 bzw. im Jahr 2024 über das europäische Frühwarnsystem gemeldet wurden und von denen davon ausgegangen wird, dass die Wirkung vergleichbar mit Fentanyl und anderen Opioiden ist. (Patzaks BtM(G)-Blog rund um Betäubungsmittel, Cannabis und NPS und Bundesgesetzblatt, 06.08.2025)

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/182/VO.html