CIRS-Fälle. Versteckte Vorräte – Patient hortet Betäubungsmittel im Nachtschrank
CIRS-Fälle. Versteckte Vorräte – Patient hortet Betäubungsmittel im Nachtschrank
Der Fall
Auf einer internistischen Station gibt eine Pflegekraft einem älteren Patienten regelmäßig Betäubungsmittel (BtM) aus, ohne deren Einnahme unter Sicht zu kontrollieren. Der Patient nutzt die Situation, um die ausgehändigten Medikamente im Nachtschrank zu horten. Über einen längeren Zeitraum sammelt sich dort eine große Menge an Tabletten an, ohne dass dies dem Personal auffällt.
Als der Vorrat schließlich entdeckt wird, stellt sich die Frage, ob der Patient möglicherweise eine Abhängigkeit entwickelt hat oder aus Angst vor einer unzureichenden Schmerzversorgung Medikamente zurückhält.
Laut einer internen Dienstanweisung der Einrichtung muss die Einnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich unter Aufsicht der Pflegekraft erfolgen, um Missbrauch und Fehlgebrauch zu verhindern. (aerzteblatt.de, 28.11.2025)
https://www.aerzteblatt.de/news/versteckte-vorrate-patient-hortet-betaubungsmittel-im-nachtschrank