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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Bundesverwaltungsgericht. Keine Rezepturherstellung auf Basis des Praxisbedarfs 

Bundesverwaltungsgericht. Keine Rezepturherstellung auf Basis des Praxisbedarfs 

Apotheken dürfen Rezepturen nur auf Grundlage konkreter Verschreibungen für Patienten herstellen. Eine Herstellung für den Praxisbedarf ist nicht erlaubt. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Pharmazeutische Zeitung, 12.03.2026)

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/keine-rezepturherstellung-auf-basis-des-praxisbedarfs-163580/