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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Bundesverwaltungsgericht. Die feinen Unterschiede zwischen Fertig- und Rezepturarzneimitteln 

Bundesverwaltungsgericht. Die feinen Unterschiede zwischen Fertig- und Rezepturarzneimitteln 

Apotheken dürfen Rezepturen nur auf Basis konkreter Verschreibungen herstellen. Eine Herstellung für den Praxisbedarf ist unzulässig. Zu seinem Urteil aus dem vergangenen März hat das Bundesverwaltungsgericht nun die Begründung vorgelegt. Darin spielen Definitionen von Rezeptur- und Fertigarzneimitteln eine wichtige Rolle. (Pharmazeutische Zeitung, 28.07.2026)

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-feinen-unterschiede-zwischen-fertig-und-rezepturarzneimitteln-167123/