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Bundesverwaltungsgericht. Die feinen Unterschiede zwischen Fertig- und Rezepturarzneimitteln
Bundesverwaltungsgericht. Die feinen Unterschiede zwischen Fertig- und Rezepturarzneimitteln
Apotheken dürfen Rezepturen nur auf Basis konkreter Verschreibungen herstellen. Eine Herstellung für den Praxisbedarf ist unzulässig. Zu seinem Urteil aus dem vergangenen März hat das Bundesverwaltungsgericht nun die Begründung vorgelegt. Darin spielen Definitionen von Rezeptur- und Fertigarzneimitteln eine wichtige Rolle. (Pharmazeutische Zeitung, 28.07.2026)
