| Hans-Günter Meyer-Thompson | National
BtMVV und GeDIK: Das elektronische Betäubungsmittelrezept kommt frühestens 2028 (2)
BtMVV und GeDIK: Das elektronische Betäubungsmittelrezept kommt frühestens 2028
Das BMG nimmt einen neuen Anlauf, das E-Rezept für Betäubungsmittelverordnungen einzurichten. Die Vorschläge aus dem Ministerium wollen Digitalisierung, Rechtssicherheit, Praxisnähe und Betäubungsmittelsicherheit miteinander verbinden. Stellungnahmen aus Fachverbänden äußern Kritik und sehen technische Unwägbarkeiten, schwere rechtliche Probleme und insgesamt Überarbeitungsbedarf.
(Forum Substitutionspraxis, 11.08.2026) Das am 15. Juli vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIK) sieht vor, dass ab 1. März 2028 Betäubungsmittel (BtM) auf elektronischem Wege verschrieben werden sollen.
