| Hans-Günter Meyer-Thompson | National
Bei Cannabis-Erstverordnung immer ein Fertigarzneimittel – KBV bewertet gesetzliche Regelung neu
Bei Cannabis-Erstverordnung immer ein Fertigarzneimittel – KBV bewertet gesetzliche Regelung neu
Bei der Erstverordnung von cannabishaltigen Arzneimitteln ist immer erst ein Fertigarzneimittel zu verordnen – auch außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes. Zu diesem Ergebnis kommt die KBV nach einer rechtlichen Neubewertung. Sie legt die gesetzliche Regelung damit jetzt anders aus als aktuell der GKV-Spitzenverband. Vom Bundesgesundheitsministerium wird eine Klarstellung erwartet. (KBV, 20.08.2026)
