Zum Hauptinhalt springen
| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

Bei Cannabis-Erstverordnung immer ein Fertigarzneimittel – KBV bewertet gesetzliche Regelung neu 

Bei Cannabis-Erstverordnung immer ein Fertigarzneimittel – KBV bewertet gesetzliche Regelung neu 

Bei der Erstverordnung von cannabishaltigen Arzneimitteln ist immer erst ein Fertigarzneimittel zu verordnen – auch außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes. Zu diesem Ergebnis kommt die KBV nach einer rechtlichen Neubewertung. Sie legt die gesetzliche Regelung damit jetzt anders aus als aktuell der GKV-Spitzenverband. Vom Bundesgesundheitsministerium wird eine Klarstellung erwartet. (KBV, 20.08.2026)

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/08-20/bei-cannabis-erstverordnung-immer-ein-fertigarzneimittel-kbv-bewertet-gesetzliche-regelung-neu