Ärzte sollen Einrichtungen den Opioid-Antagonisten Naloxon verordnen dürfen
Ärzte sollen Einrichtungen den Opioid-Antagonisten Naloxon verordnen dürfen
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will langjährigen Forderungen aus der Drogen- und Suchthilfe nachkommen und den Zugang zum Opioid-Antagonisten Naloxon erleichtern. Unter anderem sollen Ärztinnen und Ärzte das Notfallmittel künftig statt Einzelpersonen ganzen Einrichtungen verordnen dürfen. (aerzteblatt.de, 20.06.2025)
Ergänzung Forum Substitutionspraxis (23.06.2025): In der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Referentenentwurf vom 6.Juni 2025) heißt es:
B. Lösung, Nutzen
Erlass einer Rechtsverordnung zur Änderung der AMVV. Um die AMVV an den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse anzupassen, wird sie durch Artikel 1 dieser Verordnung wie folgt geändert:
1. In § 2 wird ein neuer Absatz 2a eingefügt, der es ermöglicht, Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naloxon, die zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung zugelassen sind, für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden, der Ordnungsbehörden und der Bundes- und Landespolizei zu verschreiben. Dadurch wird ein vereinfachter Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung geschaffen.
(…)
Die folgenden Wirkstoffe werden aus der Verschreibungspflicht entlassen:
aa) der Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel,
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